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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

nach Art. 28 DSGVO — zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter.

Vertragsparteien

Verantwortlicher (der Wäscherei-/Reinigungsbetrieb, nachfolgend „Kunde"):

Firma / Betrieb: ______________________________
Anschrift: ______________________________
vertreten durch: ______________________________

Auftragsverarbeiter:
Tannwald Media UG (haftungsbeschränkt), Balzacstraße 7, 04105 Leipzig, vertreten durch Alexander Kleine (nachfolgend „Anbieter").

§ 1 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden ausschließlich zur Bereitstellung der Software „Bügelo" (Auftrags- und Kundenmanagement). Die Verarbeitung umfasst Erheben, Speichern, Ordnen, Übermitteln (Status-SMS) und Löschen. Dauer: für die Laufzeit des Hauptvertrags. Art und Zweck ergeben sich aus dem Hauptvertrag und der Leistungsbeschreibung.

§ 2 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

DatenartenName, Telefonnummer, Auftrags-/Abholdaten, Auftragshistorie, ggf. Treuepunkte; Status-/Abholcodes.
BetroffeneEndkunden des Kunden (Auftraggeber der Wäscherei).

§ 3 Pflichten des Anbieters

§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:

DienstleisterZweckOrt
Hostinger (Hosting/Server)Betrieb von Server und DatenspeicherungEU
seven.io (SMS-Gateway)Versand der Status-SMS (nur bei aktiviertem SMS-Versand)EU/DE

Der Anbieter informiert den Kunden über beabsichtigte Änderungen rechtzeitig vorab; der Kunde kann aus wichtigem Grund widersprechen. Mit jedem Unterauftragsverarbeiter bestehen Verträge mit gleichwertigen Datenschutzpflichten.

§ 6 Betroffenenrechte

Der Anbieter unterstützt den Kunden mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- und sonstigen Betroffenenrechten. Anfragen betroffener Personen, die beim Anbieter eingehen, leitet dieser an den Kunden weiter.

§ 7 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Vertrags löscht der Anbieter die im Auftrag verarbeiteten Daten oder gibt sie nach Wahl des Kunden zurück, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Backups werden im Rahmen ihres Aufbewahrungszyklus überschrieben.

§ 8 Nachweise und Kontrollen

Der Anbieter stellt dem Kunden die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht angemessene Überprüfungen (z. B. durch Auskunft, Dokumentation der TOMs), die der Kunde mit angemessener Vorankündigung verlangen kann.

§ 9 Haftung und Schlussbestimmungen

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags. Änderungen bedürfen der Textform. Bei Widerspruch geht dieser AVV in datenschutzrechtlichen Fragen dem Hauptvertrag vor. Es gilt deutsches Recht.

Ort, Datum · Kunde (Verantwortlicher)
Ort, Datum · Tannwald Media UG (Anbieter)

Dieses Dokument ist ein marktübliches Muster und ersetzt keine Rechtsberatung. Vor produktivem Einsatz anwaltlich prüfen lassen.


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